BDSVortrag: Was Sie bei der Umstellung zur EU-DSGVO beachten müssen

BDS-Vortrag: Umstellung zur EU-DSGVO

Anlässlich der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 das bisherige Bundesdatenschutzgesetzt weitesgehend ersetzen wird, fand am 19. Oktober 2017 eine Veranstaltung des BDS Landshut im Augustiner an der Martinskirche statt. Der Referent Rechtsanwalt Christoph Dyk hielt hierzu einen interessanten und kurzweiligen Vortrag, in dem geklärt wurde wie man sich als Unternehmer auf die Änderungen im Datenschutzgesetz vorbereitet und auf was man besonders achten sollte.

Im Fokus standen unter anderem folgende Änderungen und Neuerungen:

  • Verstärkte Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten
  • Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten
  • Datenschutz bei Zusammenarbeit zwischen Unternehmern (Fernwartung etc.)
  • Bildrechte


Die EU-DSGVO legt demnach das Hauptmerk auf den besonderen Schutz der Grundrechte natürlicher Personen, vor allem auf den Schutz von personenbezogenen Daten. Laut Art. 5 DSGVO wurden hierfür folgende Grundsätze festgesetzt: Rechtmäßigkeit, Treue und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit sowie Rechenschaftspflicht.

Anschließend ergaben sich im gemütlichen Ambiente des Kaminzimmers noch viele interessante Gespräche unter den anwesenden Unternehmern, wo man sich über Erfahrungen zum Thema Datenschutz austauschte. An dieser Stelle herzlichen Dank an das Team vom Augustiner für die aufmerksame und freundliche Bewirtung. Natürlich auch ein ganz besonderer Dank an die erschienenen Teilnehmer, die diese Veranstaltung zu einem ebenso informativen aber auch geselligen Event machten.

BDS-Landshut, 19.10.2017

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